Auf dem Burgberg steht die mittelalterliche Burg Stargard, welche der Stadt und der Herrschaft Stargard ihren Namen gab
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
5323 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17094
Vorwahl
039603
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Grundstein für das neue Bürgerhaus am Markt in Burg Stargard wurde im November 2024 gelegt, das in drei Jahren fertiggestellt werden soll und etwa sechs Millionen Euro kosten wird, davon zwei Drittel durch Fördermittel.
Es gibt plusieurs Bebauungspläne in verschiedenen Phasen:
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PV-Freiflächenanlage Plath 2_An der Rinderkoppel“ in der Gemeinde Lindetal.
- 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 “Am Koppelberg” Neu Käbelich.
- Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard.
- Bebauungsplan Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.